... denn Pflege braucht Vertrauen
Ambulante Pflege > Betreuung von Dementen
Das Wichtigste ist Geduld
Die Betreuung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, stellt die
pflegenden Angehörigen vor immense Herausforderungen. Je nach Grad der
Erkrankung weitet sich die Betreuung auf alle Lebensbereiche aus.
An Demenz Erkrankte leben in ihrer eigenen Wirklichkeit und orientieren sich an
geregelten Ritualen und Strukturen. Daher ist eine Versorgung in den eigenen
vier Wänden so wichtig. Hier fühlt sich der demente Mensch meist wohler als in
einer unbekannten Umgebung. Eine feste Tagesstrukturierung ist besonders wichtig.
Um Sie als pflegenden Angehörigen zu entlasten, bieten wir die verschiedensten Betreuungsleistungen
an, wobei wir auch den Anspruch nach § 45 SGB XI in unser Leistungsangebot eingebunden haben. In
einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Art und Umfang der Leistungen sowie die Kostenfrage
mit Ihnen.
Das Wichtigste im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen ist Geduld. Durch Ungeduld seitens der
Kontaktpersonen hat der Betroffene das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben - dies ist Ursache für
Unzufriedenheit, Traurigkeit und Unwohlsein (kein Mensch macht gerne Dinge falsch). Der Betroffene ist
aufgrund seiner Gedächtnisstörungen nur bedingt lernfähig. Das meiste, was man ihm sagt, hat er
innerhalb von Minuten wieder vergessen, so dass keine zuverlässigen Vereinbarungen getroffen werden
können. Wir sind darauf eingestellt.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrungen in der Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung, denn
es gibt viele Möglichkeiten, beiden Seiten das Leben zu erleichtern und freier zu gestalten. Nach § 45
Abs. 2 SGB XI ist ab 01.08.2008 geregelt, dass demenziell Erkrankte oder anderweitig geistig
eingeschränkte Menschen Anspruch auf Unterstützungsangebote haben. Dies gilt für:
Betreuung zur Stärkung der Alltagskompetenzen; Erhalt und Festigung von Tagesstrukturen,
insbesondere bei Störungen des Tages- und Nachtrhythmus, u.U. mit Weglauftendenz.
Weitere Aspekte, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf begründen:
Verkennen oder Verursachen von gefährlichen Situationen, unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen
Gegenständen, Unfähigkeit aufgrund einer Depression oder Angststörung, in der Situation
unangemessenes Verhalten, Beeinträchtigung des Gedächtnisses und herabgesetztes Urteilsvermögen,
die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führen.
Es steht mtl. € 100,00 ( € 1.200,00 pro Jahr ) oder bei erhöhten Bedarf € 200,00 ( € 2.400,00 pro Jahr )
zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie in der Pflege und Betreuung und stehen Ihnen mit Rat zur Seite
Verpassen Sie nicht!
Nächster geplanter Pflegekurs:
Montag, 27. Februar 2012