... denn Pflege braucht Vertrauen Ambulante Pflege > Grundpflege Grundpflege und Leistungen Leistungen, an denen sich die Pflegeversicherung in Rahmen der festgestellten Pflegestufe  (z.B. I, II, III oder im Zusatz Härtefall) beteiligt. Die häusliche Pflege wird bei Einstufung nach festgelegten Kriterien in Leistungskomplexen erbracht und abgerechnet. Sofern eine Pflegestufe (I, II oder III) festgestellt wurde, übernimmt die Pflegeversicherung monatlich Zahlungen zwischen z. Zt. € 440 und € 1.510. Werden Pflegeleistungen von einem Pflegedienst erbracht, werden diese als Sachleistungen bezeichnet. Für Sachleistungen stellt die Pflegeversicherung höhere Beträge zur Verfügung als für Geldleistungen, die an die pflegenden Angehörigen gezahlt werden, wenn kein Pflegedienst in Anspruch genommen wird. In solchen Fällen gibt bei Anspruch auch das Sozialamt weitere Zuschüsse. Die jeweiligen Leistungskomplexe sind mit einer festen Punktzahl ausgestattet, z. B. 200 Punkte. Diese werden mit dem jeweiligen Punktwert des Pflegedienstes multipliziert, um so die Kosten für einen Leistungskomplex zu kalkulieren. Die aktuelle Preisliste können Sie unter www.pflegelotse.de einsehen. Bereits im Vorfeld besprechen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen die gewünschten Pflegeleistungen und die daraus resultierenden Kosten. In den Bereichen wie beispielsweise Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und anderen Aktivitäten des täglichen Lebens, die aufgrund körperlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst bewältigt werden können, erhalten unsere Pflegekunden tatkräftige Hilfe und Unterstützung im Rahmen der vereinbarten Leistungskomplexe. Zur den Leistungen der Pflegekassen (die sog. Grundpflege) zählen: Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Baden, Anziehen) Hilfe beim Transfer (z. B. Ortswechsel innerhalb der Wohnung) Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (z. B. Zubereitung der Mahlzeiten und Hilfestellung beim Essen und Trinken) Hilfe bei der Mobilisierung (z. B. Aufstehen, Lagerung, Bewegungsübungen) Hilfe bei der Ausscheidung (z.B. Wechseln des Inkontinenzmaterials, Hilfestellung beim Toilettengang) Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Besorgungen, Einkauf, Essen kochen, Müllentsorgung) Die pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung wird mit Ihnen und unserer Pflegedienstleitung unter der Berücksichtigung der Selbstbestimmung und der vorhandenen Ressourcen abgestimmt.   Grundpflegerische Leistungen können nicht nur im Rahmen der Pflegeversicherung, sondern auch als Privatleistung oder im Einzelfall als Leistung der Krankenkasse durchgeführt und abgerechnet werden. Sofern ein Anspruch nach Sozialgesetzbuch XII besteht, kommt als Kostenträger auch das Sozialamt in Betracht. Verpassen Sie nicht!  Nächster geplanter Pflegekurs: Montag, 27. Februar 2012